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Entsprechend des European Accessibililty Act (EAA) der EU wird Barrierefreiheit ab Juni 2025 für die allermeisten Online-Shops und viele Websites verpflichtend: Produkte und Dienstleistungen sollen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Verbraucher:Innen barrierefrei werden und diskriminierungsfrei zugänglich sein. Das neue Gesetz richtet sich damit an Wirtschaftsakteure, etwa Produkthersteller, Händler und Dienstleister.

Ausgangslage:
Das ist den meisten Wirtschaftsakteuren gar nicht bewusst. Kaum jemand kennt z.B. den internationalen Standard WCAG.

Herausforderung:
Keiner weiß, was das eigentlich für die Website bedeutet. Du etwa?

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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) definiert Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, die für Verbraucher:innen erbracht werden und gilt für

  • Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr,

  • Banken sind hierbei explizit erwähnt.

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Die Folgen für Unternehmen

Die Folgen für Unternehmen bei unzureichender Barrierefreiheit digitaler Produkte & Webseiten:

  • unklare Auswirkungen des Gesetzes

  • Strafen bei Verstoß gegen das Gesetz

  • Verlust an Wettbewerbsfähigkeit

  • teure nachträgliche Anpassungen

Barrierefreiheit ist:

  • für 10 Prozent der Menschen in Deutschland unerlässlich,

  • für 30 Prozent zumindest notwendig und

  • für 100 Prozent der Menschen hilfreich.

Ist eurer digitales Produkt / eure Webseite barrierefrei?

Beispiele für Verstöße

Kontrast

Die Mindestkontrastwerte 4.5:1 sollten eingehalten werden.
(Graue Schrift: 2.32:1 – sehr schwacher Kontrast)

Prinzip der Nähe

Die Zugehörigkeit der Komponenten und Elemente sollte
durch Abstände zu erkennen sein.

Lesbarkeit von Text

Schrift auf Bildern sollte vermieden werden.

Lesbarkeit durch Screenreader

Links und Bilder sollten benannt werden, damit diese auch mit Screenreader identifiziert werden können.

illustrierte Beispiele für Barrierefreiheit

Unser Quickcheck für euch

So wird deine Website barrierefrei

Die 4 Grundsätze der Barrierefreiheit

Wahrnehmbarkeit

Informationen und Benutzeroberflächenelemente müssen so präsentiert werden, dass sie von allen Benutzern wahrgenommen werden können.

Bedienbarkeit

Die Benutzeroberfläche und die Navigation der Website müssen für alle Benutzer bedienbar sein.

Verständlichkeit

Informationen und Bedienungselemente müssen klar
und verständlich sein.

Robustheit

Die Website muss so gestaltet sein, dass sie von einer Vielzahl von Browsern und unterstützenden Technologien korrekt interpretiert und dargestellt werden kann

Unser Angebot

  • Briefing-Workshop

  • Expertenreview des digitalen Produkts / der Webseite

  • Dokumentation der Ergebnisse

  • Handlungsempfehlungen und Ergebnisbesprechung

ca. € 7.900

im PPI-Konzern

Atruvia

Barrierefreiheitsprüfung sowie Behebung von Fehlern im Online-Zustimmungsmanagement

Finanzinformatik

ausführliche Prüfung der Barrierefreiheit der Internet-Filiale (weitere Vertriebsmaßnahmen laufen)

Volkswagen Financial Services

QuickCheck des OnlineBankings (Web) (weitere Vertriebsmaßahmen laufen)

für crossnative

„A11yGuard“

internes Innovationsprojekt: eine intelligente Testplattform für automatisierte Barrierefreiheitstests

Wir machen digital genial

Wir sind crossnative.

Nimm jetzt Kontakt auf und sichere dir deinen Wettbewerbsvorteil

Franziska Vaz Alves

Lass deine Webseite und digitalen Produkten von uns auf Barrierefreiheit prüfen!

Franziska Vaz Alves

Senior Usability Consultant