In drei Schritten zu barrierefreien Websites
Entsprechend des European Accessibililty Act (EAA) der EU wird Barrierefreiheit ab Juni 2025 für die allermeisten Online-Shops und viele Websites verpflichtend: Produkte und Dienstleistungen sollen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Verbraucher:Innen barrierefrei werden und diskriminierungsfrei zugänglich sein. Das neue Gesetz richtet sich damit an Wirtschaftsakteure, etwa Produkthersteller, Händler und Dienstleister.
Ausgangslage:
Das ist den meisten Wirtschaftsakteuren gar nicht bewusst. Kaum jemand kennt z.B. den internationalen Standard WCAG.
Herausforderung:
Keiner weiß, was das eigentlich für die Website bedeutet. Du etwa?
Anpassungen, Konsequenzen, Auswirkungen – wir sagen euch, was ihr wissen müsst
Ist eurer digitales Produkt / eure Webseite barrierefrei?
Beispiele für Verstöße
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Franziska Vaz Alves
Senior Usability Consultant